Ziehen Sie nach Dänemark oder aus Dänemark weg? So planen Sie Ihre Steuern richtig

Ziehen Sie nach Dänemark oder aus Dänemark weg? So planen Sie Ihre Steuern richtig

Ein Umzug über Landesgrenzen ist immer ein großer Schritt – persönlich, organisatorisch und finanziell. Zwischen Wohnungssuche, Arbeitsvertrag und Umzugslogistik wird ein Thema oft übersehen: die Steuerplanung. Ob Sie nach Dänemark ziehen, um dort zu arbeiten, oder ob Sie Dänemark verlassen, um nach Deutschland zurückzukehren – Ihre steuerliche Situation kann sich erheblich verändern. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuern richtig planen und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Verstehen, wann Sie in Dänemark steuerpflichtig sind
Der erste Schritt ist, zu klären, ob Sie in Dänemark unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind.
- Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn Sie in Dänemark wohnen oder sich dort länger als sechs Monate aufhalten. In diesem Fall müssen Sie Ihr weltweites Einkommen in Dänemark versteuern.
- Beschränkte Steuerpflicht gilt, wenn Sie zwar in Deutschland wohnen, aber Einkünfte aus Dänemark erzielen – etwa aus einer dänischen Arbeitsstelle, einer Immobilie oder einer Rente.
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel, sobald Sie keine Wohnung mehr dort haben und sich nicht länger im Land aufhalten. Wichtig ist, dass Sie den Wegzug korrekt melden und nachweisen, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt haben.
Wenn Sie nach Dänemark ziehen
Wer nach Dänemark zieht, muss sich bei der dänischen Steuerbehörde (Skattestyrelsen) registrieren. Das geschieht meist automatisch, wenn Sie eine CPR-Nummer (Personenkennziffer) und eine Steuerkarte (skattekort) beantragen.
Sie müssen angeben:
- Ihren Einzugszeitpunkt in Dänemark
- Ihre Adresse
- Ihre Einkommensart (z. B. Gehalt, Rente, Stipendium)
- Ob Sie weiterhin Einkünfte oder Vermögen in Deutschland haben
Zwischen Deutschland und Dänemark besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses sorgt dafür, dass Sie nicht doppelt Steuern zahlen müssen. Dennoch müssen Sie alle Einkünfte offenlegen, damit die dänische Steuerbehörde Ihre Steuer korrekt berechnen kann.
Wenn Sie in Dänemark arbeiten, aber in Deutschland wohnen – also Grenzpendler sind –, gelten besondere Regelungen. In vielen Fällen wird Ihr Einkommen in Dänemark besteuert, während Sie in Deutschland bestimmte Abzüge oder Anrechnungen geltend machen können.
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen
Beim Wegzug aus Dänemark müssen Sie sowohl dem Einwohnermelderegister (Folkeregisteret) als auch der Skattestyrelsen Ihre Abmeldung mitteilen. Nur so kann Ihre Steuerpflicht korrekt beendet werden.
Prüfen Sie außerdem:
- Ob Sie weiterhin Eigentum in Dänemark besitzen
- Ob Sie dänische Kapitalanlagen, Renten oder Mieteinnahmen haben
- Ob Sie noch für einen dänischen Arbeitgeber tätig sind
Wenn Sie z. B. eine Immobilie behalten, bleiben Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig auf die Mieteinnahmen. Bei bestimmten Vermögenswerten – etwa Aktien oder Beteiligungen – kann eine sogenannte Wegzugsbesteuerung greifen. Diese betrifft nicht realisierte Gewinne und kann beim Umzug ins Ausland fällig werden.
Doppelbesteuerung vermeiden
Eines der häufigsten Probleme bei grenzüberschreitenden Umzügen ist die Gefahr der Doppelbesteuerung – also dass sowohl Deutschland als auch Dänemark Steuern auf dieselben Einkünfte erheben.
Um das zu vermeiden, sollten Sie:
- Prüfen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark auf Ihre Einkünfte anwendbar ist.
- Nachweisen, in welchem Land Sie steuerlich ansässig sind.
- Alle relevanten Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Steuerbescheide und Arbeitsverträge aufbewahren.
In vielen Fällen können Sie in Deutschland eine Anrechnung der in Dänemark gezahlten Steuer beantragen. Dafür müssen Sie entsprechende Nachweise bei Ihrem deutschen Finanzamt einreichen.
Frühzeitig planen
Steuerliche Fragen bei einem Umzug ins Ausland sind komplex. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Einkunftsart, Aufenthaltsdauer und persönlicher Situation. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Planung – idealerweise mehrere Monate vor dem Umzug.
Empfehlenswert ist es:
- Die Skattestyrelsen oder Ihr deutsches Finanzamt zu kontaktieren
- Einen Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-dänischen Steuerrecht einzuschalten
- Ihre Renten- und Anlageverträge zu prüfen
- Zu klären, wie sich der Umzug auf Sozialversicherungen und Kindergeld auswirkt
Eine gute Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und Nerven sparen.
Denken Sie an Ihre Steuererklärung
Nach einem Umzug müssen Sie in der Regel in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben – in Dänemark für das Jahr des Zuzugs oder Wegzugs und in Deutschland für das gesamte Kalenderjahr. Achten Sie darauf, dass alle Einkünfte korrekt angegeben und die jeweiligen Abkommen berücksichtigt werden.
Fazit: Ein Umzug ist auch steuerlich ein Neuanfang
Ein Umzug nach oder aus Dänemark ist mehr als nur ein Ortswechsel – er bedeutet auch eine Veränderung Ihrer steuerlichen Situation. Mit der richtigen Planung und Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihre Steuern korrekt berechnet werden und Sie keine unnötigen Abgaben leisten. So starten Sie entspannt in Ihr neues Kapitel – ob nördlich oder südlich der Grenze.










